Worüber Bund und Bundesländer streiten

Bund und Länder hatten sich Mitte Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen von gut 9,52 Milliarden Euro soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten. Bei den Details hakt es. Darum geht es unter anderem:

Unterhaltsvorschuss: Die Finanzierung der schon vom Bundeskabinett beschlossenen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende ist offen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder den Rest.

Stabilitätsrat: Das Bund-Länder-Gremium soll nach Vorstellungen von Schäuble die Einhaltung der Schuldenbremse in den Ländern überwachen. Die Länder lehnen das ab. Schäubles Vorschlag "bedeutet in doppelter Weise eine verschärfende Regelung, die über die Vereinbarung hinausgeht", schreiben sie.

Investitionen: Der Bund will stärker kontrollieren, ob die Länder Bundesmittel als Finanzhilfe für Investitionen sinnvoll einsetzen. Die Länder lehnen die Regeln zu erweiterten Steuerungsrechten ab. Der Plan führe dazu, "dass der Bund mit jedem einzelnen Land Sondervereinbarungen über die Ausgestaltung von Förderprogrammen abschließen kann".

Sanierungshilfen: Zur besonderen Entlastung des Saarlandes und von Bremen werden jeweils 400 Millionen Euro gewährt. Die Länder lehnen die Vergabe der Mittel gegen Auflagen wie einen Schuldenabbau ab.

Digitalisierung: Die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung sollen verbessert werden. Die Länder wehren sich gegen erweiterte Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und einen Eingriff in ihr Verwaltungshandeln. Vereinbart sei ein gemeinsamer Portalverbund mit einem informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder. Es gehe nicht darum, für sämtliche Online-Angebote einheitliche Standards und Sicherheitsanforderungen zu regeln. Steuerverwaltung : In der Steuerverwaltung der Länder soll der Bund mehr Rechte erhalten, etwa bei IT-Standards und im Kampf gegen Steuerbetrug. Die Länder lehnen es ab, dass künftig mit einfacher Mehrheit der Länder Einfluss auf die Zusammenarbeit der Steuerverwaltung genommen werden kann.

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