Das Punkte-Sytem Wie Autofahrer ins Register kommen – und wieder heraus

Flensburg/Saarbrücken · Dass in Flensburg Punkte gesammelt werden, weiß jeder Autofahrer. Doch längst nicht alle durchschauen, wie das System funktioniert. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Dass in Flensburg Punkte gesammelt werden, weiß jeder Autofahrer. Doch längst nicht alle durchschauen, wie das System funktioniert. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wofür gibt es Punkte?

Für Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße über 60 Euro – wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden. Wer dagegen das Sonntagsfahrverbot missachtet oder etwa ohne eine Plakette in eine städtische Umweltzone fährt, kommt um Punkte herum – egal, wie viel er zahlen muss. Auch für Straftaten gibt es Einträge im Fahreignungsregister.

Wie lassen sich angesammelte Punkte abbauen?

Autofahrer können einen Punkt abbauen, indem sie ein Fahreignungsseminar besuchen, bestehend aus verkehrspädagogischem Unterricht und Praxiseinheiten. Laut einer Broschüre des ADAC kostet das Seminar rund 400 Euro. Voraussetzung: Verkehrssünder dürfen zum Zeitpunkt des Seminars nicht mehr als fünf Punkte haben. Innerhalb von fünf Jahren kann man das Seminar nur einmal besuchen.

Welche Verjährungsfristen gelten?

Wie schnell Punkte aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden, hängt vom Verstoß ab. Punkte für Ordnungswidrigkeiten verschwinden nach zweieinhalb Jahren. Beispiel: Fahren mit Handy am Steuer. Für Straftaten oder Verstöße mit Fahrverboten gibt es zwei Punkte. Dies blüht unter anderem Autofahrern, die mehr als 31 km/h zu schnell in der Stadt fahren und geblitzt werden. Diese Punkte verjähren erst nach fünf Jahren. Für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug bekommt man drei Punkte, die zehn Jahre lang auf dem Konto stehen bleiben. Das droht etwa Fahrern, die volltrunken oder unter Drogen erwischt werden.

Welche Folgen haben Punkte im Fahreignungsregister Flensburg?

Spürbar sind sie nicht erst beim Entzug der Fahrerlaubnis. Wer vier oder fünf Punkte hat, erhält von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich eine Ermahnung. Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Danach muss man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und darf für mindestens sechs Monate kein Auto fahren. Im Saarland mussten im vergangenen Jahr 1686 Bürger zum Test, 32 Prozent (535) sind durchgefallen. Das sind weniger als der Bundesdurchschnitt. Da sind es ungefähr 40 Prozent.

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