Die Kernpunkte des deutsch-französischen Freundschaftsabkommens Was sich mit dem Aachener Vertrag verändert
Aachen · Die wichtigsten Auszüge aus dem Vertrag, den Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron morgen in Aachen unterzeichnen:
Beistandspflicht: Beide Seiten nähern ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik an und stärken so auch die Systeme kollektiver Sicherheit. „Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein.“ (...) „Beide Staaten richten den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat als politisches Steuerungsorgan für diese beiderseitigen Verpflichtungen ein. Dieser Rat wird regelmäßig auf höchster Ebene zusammentreten.“
Innere Sicherheit: Beide Staaten verstärken ihre Zusammenarbeit „bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Justiz, der Nachrichtendienste und der Polizei“.
Sicherheitsrat: „Die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist eine Priorität der deutsch-französischen Diplomatie.“
Bildung: Die Bildungssysteme sollen enger zusammengeführt werden – durch die Förderung des Erwerbs der Partnersprache, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen sowie die Schaffung von integrierten deutsch-französischen dualen Studiengängen.
Grenzregionen: Bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Vorhaben sollen wegfallen – „insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Energie und Transport“. (...) „Beide Staaten werden die grenzüberschreitende Mobilität erleichtern, indem sie die zwischen ihnen bestehenden digitalen und physischen Netze, unter anderem die Eisenbahn- und Straßenverbindungen, besser miteinander verknüpfen.“
Klimaschutz: Beide Staaten „stellen die Berücksichtigung des Klimaschutzes in allen Politikbereichen sicher“.
Wirtschaft: Die Integration der Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln soll vertieft, die Harmonisierung des Wirtschaftsrechts vorangebracht werden. „Beide Staaten richten einen deutsch-französischen ‚Rat der Wirtschaftsexperten’ ein.“ Gemeinsame Forschungs- und Innovationsprogramme sollen gefördert werden.