Was sich für die Versicherten ändert

Wie entwickelt sich der Beitrag?Zum 1. Januar steigt der Beitrag von 14,9 auf 15,5 Prozent vom Bruttolohn. 8,2 Prozentpunkte trägt der Arbeitnehmer, 7,3 der Arbeitgeber. Was wird mit dem Zusatzbeitrag?Alle bisherigen Grenzen fallen weg. So kann eine Kasse, die nicht mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auskommt, von den Versicherten verlangen, was sie will

Wie entwickelt sich der Beitrag?Zum 1. Januar steigt der Beitrag von 14,9 auf 15,5 Prozent vom Bruttolohn. 8,2 Prozentpunkte trägt der Arbeitnehmer, 7,3 der Arbeitgeber. Was wird mit dem Zusatzbeitrag?Alle bisherigen Grenzen fallen weg. So kann eine Kasse, die nicht mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auskommt, von den Versicherten verlangen, was sie will. Übersteigt der Zusatzbeitrag jedoch zwei Prozent des Monatsbruttos, wird für den Versicherten ein Ausgleich fällig.Wie funktioniert der Sozialausgleich?Das Bundesversicherungsamt legt jedes Jahr einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Finanzierung der steigenden Gesundheitskosten fest. Nur dieser Betrag wird auch sozial ausgeglichen. Beispiel: Der durchschnittliche Extra-Obolus beträgt 25 Euro. Der Versicherte verdient 1000 Euro. Wegen der Zwei-Prozent-Grenze bekommt er einen Zuschuss von fünf Euro gemeinsam mit dem Lohn ausgezahlt. Der Arbeitgeber soll diesen Betrag in einem automatisierten Verfahren vom allgemeinen Kassenbeitrag (8,2 Prozentpunkte) des Versicherten abziehen. Die entsprechende Differenz im Gesundheitsfonds wird dann über Steuermittel ausgeglichen. Den Einzug ihres Zusatzbeitrages wickelt die Kasse direkt mit dem Versicherten ab.Was gilt für Rentner und Bedürftige?Für den Sozialausgleich bei Rentnern ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Hartz-IV-Empfänger bleiben vom Zusatzbeitrag verschont. Das gilt ebenfalls für Sozialhilfeempfänger, also nicht arbeitsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld II. Empfänger von Arbeitslosengeld I müssen den Zusatzbeitrag dagegen ebenso wie Rentner und Selbstständige selbst tragen.Wie hoch wird der Zusatzbeitrag?Verlässlich kann das niemand sagen. Durch die allgemeine Beitragserhöhung wird er zumindest im kommenden Jahr kaum eine Rolle spielen. Kassen, die jetzt schon einen Zusatzbeitrag verlangen, dürften ihn trotzdem weiter erheben. Für die Folgejahre gibt es nur Schätzungen. 2012 wird ein Durchschnittsbeitrag von acht Euro erwartet, der sich bis 2016 verdoppeln könnte.vet

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