Gipfel-Erklärung Was der Asyl-Kompromiss konkret bedeutet – und was nicht

Brüssel · Die Kanzlerin kommt im Asylstreit nicht mit leeren Händen aus Brüssel zurück. Gesucht war eine europäische Lösung, die gelang. Aber reicht das, damit Angela Merkel die deutsche Regierungskrise vermeiden kann?

Einige Fakten zum Gipfel-Kompromiss:

Nimmt die EU weiter Flüchtlinge auf?

Schutzsuchende sollen künftig zuerst in sogenannte Anlandezentren gebracht werden. Diese könnten in Nordafrika, eventuell auch in Balkanstaaten entstehen. Geschlossene Camps wären zusätzlich in der EU möglich. Dort sollen die Flüchtlinge registriert werden. Asylberechtigte können in die EU-Staaten reisen, alle anderen müssen in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Welche Länder nehmen die Asylberechtigten dann auf?

Alle 28, allerdings nur auf freiwilliger Basis. Dieser Kompromiss war nötig, um die Gegner einer EU-Regelung im Osten zur Zustimmung zu bewegen. Wichtig ist: Flüchtlinge können sich ihr Ziel nicht aussuchen. Sie werden zugewiesen.

Wer betreibt die Lager? Ist da ein humaner Umgang sichergestellt?

Die Internationale Organisation für Migration sowie der Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen sollen in den Camps die Einhaltung der Menschenrechts-Standards gewährleisten.

Wie reagieren Menschenrechtler?

Empört. Von Pro Asyl hieß es am Freitag, die Ergebnisse seien „der Gipfel der Inhumanität“, weil die EU „Gefolterte und Verfolgte einfach wegsperrt“. Von Seiten der Grünen im EU-Parlament hieß es ebenfalls, „Geflüchtete in Auffanglager wegzusperren widerspricht der EU-Grundrechtscharta“.

Was kostet das und wer zahlt das?

Die EU hat in ihrem Haushaltsentwurf für die sieben Jahre ab 2021 gut 18 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Migration vorgesehen. Die Einrichtung der Zentren kommt noch dazu. Im Raum stehen geschätzte sechs Milliarden Euro. Dies wäre der gleiche Betrag, den die Türkei in zwei Raten für die Betreuung von Syrien-Flüchtlingen erhält.

Dürfen private Hilfsschiffe im Mittelmeer tätig sein?

Die Seenot-Rettung im Mittelmeer bleibt Aufgabe der EU-Hilfsmission „Sophia“ sowie der Mitgliedstaaten und der neuen EU-Grenzschutzpolizei. Für Schiffe von privaten Organisationen soll es konkrete Einsatzvorschriften geben.

Welche Regelungen wurden für Asyl-Berechtigte getroffen?

So lange das Dublin-Abkommen nicht durch eine neue Vereinbarung ersetzt wird, gilt es. Das heißt: Die Mitgliedstaaten „sollten“ – so heißt es in der Schlusserklärung des Gipfels – alle erforderlichen Maßnahmen sicherstellen, um eine Wanderung von Flüchtlingen zu unterbinden. Konkret: Wer bereits in einem Land registriert wurde, aber in ein anderes einzureisen versucht, kann zurückgeschickt werden.

Reicht das der Kanzlerin, um den Krach mit der CSU beizulegen?

Mit viel gutem Willen könnte das reichen, auch wenn die Formulierung wachsweich ist. Denn sie lässt Spielraum für die Nachbarstaaten, sich daran zu halten, oder nicht. Konkrete Zusagen liegen von Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich vor. Rom nimmt Flüchtlinge, die nach Deutschland weitergereist waren, ebenfalls bereits zurück. Alle Staats- und Regierungschefs verwiesen in Brüssel darauf, dass es sich bei diesen sogenannten Dublin-Flüchtlingen nur um eine kleine Anzahl handelt.

Die Bundespolizei muss also eigentlich gar nicht an den Grenzen stationiert werden?

Notwendig scheint das nicht zu sein, weil solche Kontrollen längst stattfinden und das Dubliner Abkommen eine Zurückweisung von Asyl-Suchenden, die aus einem anderen EU-Land kommen, bereits vorsieht. In Brüssel wurde diese Verpflichtung lediglich erneuert.

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