EU-Austritt Warum das Brexit-Paket jeden betrifft und was es bedeutet

Brüssel/London · xxx

Mit dem Brexit am 29. März ändert sich im Alltag im besten Fall erstmal gar nichts. Der gestern beim Sondergipfel gebilligte Austrittsvertrag der EU mit den Briten sieht eine Übergangszeit vor und verschiebt die praktischen Folgen der Trennung somit mindestens auf Ende 2020. Falls das Parlament in London denn zustimmt, wo massiver Widerstand herrscht. Was also bedeutet das Vertragspaket?

... für Bürger und Unternehmen:

In der Übergangsphase bis mindestens Ende 2020 (die einmal um bis zu zwei Jahre verlängert werden kann) bleibt Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Europäischen Zollunion, alle EU-Regeln gelten weiter. Es gibt keine Zollkontrollen, Einfuhr- oder Reisebeschränkungen. Da Großbritannien nach dem Austritt offiziell Drittstaat ist, darf es in Brüssel aber nicht mehr mitbestimmen. Neue EU-Regeln muss es trotzdem akzeptieren. Gedacht ist dies als Schonfrist für die Wirtschaft, aber auch als Verhandlungszeit, um die dauerhafte Beziehungen beider Seiten zu klären.

Würde der Vertrag nicht rechtzeitig vor Ende März ratifiziert, sähe alles ganz anders aus. Dann gäbe es keine Übergangsfrist und es drohte ein abrupter Bruch, unter anderem mit langen Wartezeiten am Zoll und großer Unsicherheit. Neben der Zustimmung des Parlaments in London ist übrigens auch die des Europaparlaments nötig, die Parlamentspräsident Antonio Tajani aber schon angekündigt hat.

... für EU-Bürger in Großbritannien und Briten in der EU:

Der Vertrag sichert zu, dass die mehr als drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien und eine Million Briten auf dem Festland auch nach der Übergangsphase so weiterleben können wie bisher. Das betrifft unter anderem ihr Recht auf Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Ansprüche an die Sozialkassen und auf Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Träte der Vertrag nicht in Kraft, würde diese Rechtssicherheit fehlen. Doch würden wohl Notfallvereinbarungen geschlossen.

... für Irland und Nordirland:

Nach langem Streit ist nun im Vertrag garantiert, dass die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland offen bleibt, also keine Schlagbäume oder Kontrollen eingeführt werden. Auch dafür wollen beide Seiten in der Übergangsphase eine dauerhafte Lösung finden. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, gibt es eine Garantieklausel, den „Backstop“. Dann bliebe ganz Großbritannien in einer Zollunion mit gemeinsamen Standards mit der EU, um Grenzkontrollen zu vermeiden. Für Nordirland würden zudem weiter Bedingungen des EU-Binnenmarkts sowie einige Kontrollpflichten für Waren aus dem übrigen Königreich gelten. Käme dies nicht, müsste die Republik Irland eigentlich die neue EU-Außengrenze kontrollieren. Eine solche Teilung der irischen Insel widerspräche aber dem Karfreitagsabkommen von 1998, das Jahrzehnte der Gewalt in Nordirland beendete.

... für Europas Steuerzahler:

Großbritannien sagt im Vertrag zu, für finanzielle Pflichten aus der Zeit seiner EU-Mitgliedschaft einzustehen. Bis zum Ende der Übergangszeit zahlt London weiter Beiträge in den EU-Haushalt. Darüber hinaus übernimmt Großbritannien einen Anteil an langfristigen Lasten, etwa an Pensionszahlungen für EU-Beamte. Geschätzt geht es um mindestens 45 Milliarden Euro, die noch von London an Brüssel fließen. Ohne den Vertrag müssten EU-Steuerzahler einspringen.

... für bayerisches Bier:

Wie Parmaschinken, Champagner und Fetakäse soll auch bayerisches Bier nach der Übergangsphase auf der Insel seinen nach EU-Recht besonderen Status als geschützte Ursprungsbezeichnung behalten. Insgesamt gilt das für mehr als 3000 Produkte, die als regionale Besonderheit vermarktet werden und dafür bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Walisisches Lamm und andere geschützte britische Produkte behalten ihren Schutz in der EU.

... für Gauner und Kriminelle:

Wer zum Ende der Übergangsphase per britischem Haftbefehl gesucht und in der EU geschnappt wird, sollte sich nicht zu sicher fühlen. Der Austrittsvertrag sorgt vor, dass solche Verdächtige gegenseitig ausgeliefert werden.

Das Brexit-Abkommen soll also bis zum Ende der Übergangsphase Rechtssicherheit schaffen – denn erst dann kommt der Brexit wirklich zum Tragen. Wie es danach weiter geht, soll in einem umfangreichen Handels- und Partnerschaftsabkommen geklärt werden. Dazu gibt es bislang eine nur 26 Seiten starke Absichtserklärung, die beim gestrigen Gipfel in Brüssel ebenfalls gebilligt wurde. Zentraler Punkt ist die Vision einer „Freihandelszone, die tiefe Kooperation bei Regeln und Zoll“ beinhalte. Zölle oder Quoten soll es nicht geben. Scheitert das Austrittsabkommen, fehlt diese Grundlage der künftigen Beziehungen.

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