Urteil Waffen-Verbot für Reichsbürger

Gießen · Anhänger der „Reichsbürger“-Szene dürfen nach einem Gerichtsbeschluss keine Waffen besitzen. Wer deren Ideologie folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, „gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde“, teilte das Verwaltungsgericht Gießen gestern mit.

Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien „grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen“. Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem mutmaßlichen Anhänger waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Der Beschluss ist indes noch nicht rechtskräftig.

„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und weigern sich oft, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12 600 Anhängern aus. Bei einigen von ihnen sieht er eine „erhebliche Gewaltbereitschaft“. Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern auch in der rechtsextremen Szene aktiv.

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