Vorläufige Rechtsauffassung Bundesgerichtshof stärkt Position von Dieselbesitzern
Karlsruhe · Im VW-Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung bezogen und die Position der VW-Kunden gestärkt. Das Gericht stellte am Freitag klar, dass es illegale Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als „Sachmangel“ einstuft.
22.02.2019
, 20:40 Uhr
Der BGH veröffentlichte diese „vorläufige Rechtsauffassung“, nachdem eine Verhandlung über die Klage eines VW-Kunden aufgehoben worden war. Die Parteien einigten sich außergerichtlich.