Vorläufige Rechtsauffassung Bundesgerichtshof stärkt Position von Dieselbesitzern

Karlsruhe · Im VW-Diesel­skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung bezogen und die Position der VW-Kunden gestärkt. Das Gericht stellte am Freitag klar, dass es illegale Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als „Sachmangel“ einstuft.

Der BGH veröffentlichte diese „vorläufige Rechtsauffassung“, nachdem eine Verhandlung über die Klage eines VW-Kunden aufgehoben worden war. Die Parteien einigten sich außergerichtlich.

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