SZ-Telefonratgeber Verträge mit Pflegediensten

Ambulante Pflegedienste leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, dass alte Menschen lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Welche Inhalte müssen im Pflegevertrag verbindlich geregelt werden? Innerhalb welcher Fristen kann der Pflegevertrag gekündigt werden? Fragen zum Thema Verträge mit ambulanten Pflegediensten beantwortet ein Experte der saarländischen Pflegegesellschaft heute zwischen 16 und 18 Uhr:

Jürgen Stenger, (0681) 502-2620.

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