Verkehrsexperten lehnen Fahrverbot für Straftäter ab

Goslar · Das geplante Fahrverbot für Kriminelle stößt beim Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) auf scharfe Kritik. Es widerspreche den Prinzipien des Schuldstrafrechts, eine Strafe danach zu verteilen, wie der Täter am empfindlichsten getroffen werden könne, sagte gestern VGT- Präsident Kay Nehm.

Wenn der Bezug zwischen Tat und Strafe fehle, strafe ein allgemeines Fahrverbot die Verurteilten auf ganz unterschiedliche Weise. CDU, CSU und SPD beabsichtigen gemäß Koalitionsvertrag, das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Strafrecht einzuführen.

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