Verfassungsschutz Die ganze AfD rückt in den Verdacht

Berlin · Die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln soll geprüft werden. Der Höcke-Flügel steht schon jetzt im Visier.

 AfD-Fraktionschef Alexander Gauland kündigte juristische Schritte gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes an, die Partei zum Prüffall zu machen.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland kündigte juristische Schritte gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes an, die Partei zum Prüffall zu machen.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Geahnt hatten die AfD-Oberen nichts. „Ich bin völlig gelassen“, sagte Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann noch Dienstagfrüh. „Bei uns gibt es nichts, was uns vom Verfassungsschutz anzulasten wäre.“ Eine Stunde später wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt nicht mehr bei einzelnen AfD-Gliederungen prüft, ob es sie unter Beobachtung nehmen soll. Sondern bei der ganzen Partei. Eine Entscheidung ist das noch nicht. Es bedeutet, wie Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang erklärte, dass öffentliche Reden und Dokumente nun systematisch ausgewertet werden. Aber es ist ein Signal. Den Rechtspopulisten, die inzwischen in allen Landtagen sitzen und im Bundestag Oppositionsführer sind, haftet damit der Stempel „Rechtsextremismusverdacht“ an. Nach dem Gesetz darf eine Überwachung nur stattfinden bei „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“. Haldenwang ließ die Dauer der Prüfung offen. Das hänge auch davon ab, wie sich die Partei entwickle. Der Verfassungsschutzchef: „Die AfD steht am Scheideweg.“

Bisher hatte man damit gerechnet, dass das Kölner Amt nur einzelne Gliederungen ins Visier nehmen würde. Die Junge Alternative etwa, in der sich etliche Anhänger der „Identitären Bewegung“ tummeln. Oder auch den rechten AfD-Flügel um den Thüringer Landeschef Björn Höcke, dem sich viele ostdeutsche Funktionäre zurechnen. Gegen beide Gruppen wird das Vorgehen nun tatsächlich verschärft, teilte Haldenwang mit. Sie gelten jetzt als „Verdachtsfall“, was bereits nachrichtendienstliche Methoden erlaubt, um sie zu beobachten. Haldewang sagte, es gebe aus diesen beiden Gruppen zahlreiche Äußerungen, die die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes verletzten. Etwa das Wort „Messer-Migranten“. Oder die Forderung nach einer nächtlichen Ausgangssperre für Flüchtlinge.

Die AfD-Führung hatte zuletzt viel getan, um die Beobachtung der Gesamtpartei abzuwenden. Denn, so die Sorge, viele Sympathisanten würden dann wieder abspringen, zum Beispiel aus Angst, den Job zu verlieren. Eine Kommission wurde eingerichtet, die der Partei empfahl, den Gebrauch bestimmter Begriffe zu vermeiden. Auch wurde die Liste der Unvereinbarkeiten mit rechts- oder linksradikalen Gruppen erweitert. Der Jungen Alternative drohte der Vorstand sogar damit, ihr den Status als Parteijugend zu entziehen. Von Höckes Flügel distanzierte sich die Führung allerdings nicht.

Welche Konflikte es um diesen Kurs gab, zeigte zuletzt der Austritt des sachsen-anhaltinischen Ex-Landeschefs André Poggenburg, der inzwischen eine eigene Bewegung gegründet hat, mit stark rechtsnationalistischem Charakter. Auch das Ausschlussverfahren gegen die ehemalige schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein ist intern umstritten. Wie Poggenburg gehört sie Höckes Flügel an. Vor einem Jahr noch wäre Sayn-Wittgenstein um ein Haar zur Bundessprecherin gewählt worden. Höcke selbst ist Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Thüringen.

Die Ankündigung des Verfassungsschutzes wurde von der AfD heftig kritisiert. Fraktionschef Alexander Gauland kündigte juristische Schritte an. „Zum Glück haben wir noch einen Rechtsstaat“. Seine Kollegin Alice Weidel brachte die Entscheidung in Zusammenhang mit der Ablösung von Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen im letzten Jahr. „Mit ihm wäre das nicht möglich gewesen.“ Im Unterschied zu Gauland fand sie allerdings, dass die weitere Fortsetzung der Überprüfung eigentlich „gar nichts“ bedeute.

Während SPD, FDP, Grüne und auch der Zentralrat der Juden die Ankündigung des Verfassungsschutzes vehement begrüßten, zeigte sich André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Links-Fraktion, skeptisch. Wohl auch aus der Erfahrung, die seine Partei machen musste. Sie war bis 2014 ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet worden, darunter zeitweise auch prominente Abgeordnete wie Gregor Gysi. Es brauche wahrlich keinen Geheimdienst, um rechtsextremistische Strömungen in der AfD zu erkennen, meinte Hahn. Und: „Die Beobachtung von politischen Parteien bleibt aus grundsätzlichen Erwägungen problematisch.“

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