Urteil Verfassungsschutz muss Moscheeverein streichen

Berlin · Die Berliner Sicherheitsbehörden dürfen den Moscheeverein „Neuköllner Begegnungsstätte“ (NBS) nicht im Verfassungsschutzbericht des Landes für 2017 erwähnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nach einer Beschwerde des Vereins entschieden.

Demnach darf der Moscheeverein im anstehenden Verfassungsschutzbericht nicht erwähnt werden, solange seine Funktion innerhalb des „legalistischen Islamismus“ nicht klargestellt werde.

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