Urteil Verfassungsschutz muss Moscheeverein streichen
Berlin · Die Berliner Sicherheitsbehörden dürfen den Moscheeverein „Neuköllner Begegnungsstätte“ (NBS) nicht im Verfassungsschutzbericht des Landes für 2017 erwähnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nach einer Beschwerde des Vereins entschieden.
24.07.2018
, 20:37 Uhr
Demnach darf der Moscheeverein im anstehenden Verfassungsschutzbericht nicht erwähnt werden, solange seine Funktion innerhalb des „legalistischen Islamismus“ nicht klargestellt werde.