Verfassungsrichter verlangen drittes Geschlecht

Richtungsweisende Entscheidung aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Rechte von Intersexuellen nachhaltig gestärkt. Im deutschen Geburtenregister muss es zur Eintragung des Geschlechts künftig neben „männlich“ und „weiblich“ auch noch eine dritte Option wie etwa „inter/divers“ oder nur „divers“ geben. Die Neuregelung soll bis Ende 2018 im Gesetz verankert sein. ⇥Foto: Roach/Fotolia

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