Verfassungsrichter billigen Hartz-IV-Sätze
Karlsruhe · Die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das menschenwürdige Existenzminimum sei gewährleistet, entschied gestern das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvL 10/12 u. a.). Die Richter sehen in einigen Punkten jedoch Bedarf für Nachbesserungen, unter anderem bei Strompreisen, Mobilität und den Pauschalen für die Anschaffung von Kühlschrank oder Waschmaschine.
10.09.2014
, 00:00 Uhr
Das könnte am Ende doch zur Erhöhung der Sätze führen. Alleinstehende bekommen derzeit 391 Euro pro Monat.