Verfahren zu NPD-Verbot nimmt wichtige Hürde

Karlsruhe/Saarbrücken · Erleichterung in den Bundesländern: Ihr Antrag auf Verbot der NPD hat vom obersten deutschen Gericht grünes Licht bekommen. Die Verfassungsrichter wollen den Fall im kommenden März verhandeln.

Das von den Bundesländern angestrebte Verbot der rechtsextremen NPD hat zwei Jahre nach dem offiziellen Antrag eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht eröffnete das Hauptverfahren und kündigte für Anfang März eine dreitägige mündliche Verhandlung an. Dabei wird es darum gehen, ob die Partei verfassungswidrig ist und verboten werden muss.

Ein erster Verbots-Anlauf war 2003 wegen des umstrittenen Einsatzes von Verfassungsschutz-Informanten in der NPD vorzeitig gescheitert. Damals hatten die Richter erst gar nicht über ein Verbot verhandelt. Den aktuellen Antrag hatte der Bundesrat im Dezember 2013 gestellt. Die Länderkammer argumentiert, die NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen. Bundestag und Bundesregierung schlossen sich dem Vorstoß nicht an.

Federführend in dem Verfahren ist Saarlands früherer Ministerpräsident Peter Müller , der seit vier Jahren dem Bundesverfassungsgericht angehört. Er hatte die Länder angeregt, ihre Ausführungen für das Gericht zum aggressiven und antidemokratischen Auftreten der rechtsextremen Partei zu ergänzen.

Die Karlsruher Entscheidung zur Eröffnung des Verfahrens fand parteiübergreifend Beifall. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU ) sprach von einem "guten Tag für die wehrhafte Demokratie in Deutschland". Die Generalsekretärin der Saar-SPD, Petra Berg , bezeichnete die Rechtsextremen als "menschenfeindlich und antidemokratisch". Man dürfe es "Neonazis nicht ermöglichen, sich unter dem Deckmantel der Demokratie in parteiform zu organisieren", betonte sie. Für die Linksfraktion im Saar-Landtag erklärte die innenpolitische Sprecherin Birgit Huonker , durch ein Verbot könne der NPD "der finanzielle Nährboden entzogen werden". > e, Meinung

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