FBI-Affäre US-Generalstaatsanwälte verklagen Präsident Trump

Washington · Washington (afp) Nach dem früheren FBI-Chef James Comey hat jetzt auch der ehemalige New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara von unangenehmen Kontakten mit US-Präsident Donald Trump berichtet. Bharara sagte am Sonntag dem US-Fernsehsender ABC News, die Berichte Comeys über seine Gespräche mit Trump hätten ihn an seine eigenen Erlebnisse erinnert. Comeys Aussage am Donnerstag im Senat hatte den Verdacht der Justizbehinderung genährt. Er habe selber „sehr unübliche“ Telefonate mit Trump gehabt, sagte der zwei Monate vor Comey gefeuerte Bharara. Trumps Anrufe seien „sehr sonderbar“ gewesen. Schließlich wäre er in seiner damaligen Position als oberster Strafverfolger für den Stadtteil Manhattan theoretisch in der Lage gewesen, die Unternehmen und Geschäftspartner des Immobilienmoguls unter die Lupe zu nehmen.

() US-Präsident Donald Trump ist wegen des Verdachts auf unzulässige Bereicherung im Amt durch zwei Generalstaatsanwälte verklagt worden. Die obersten Strafverfolger des US-Bundesstaats Maryland und der Hauptstadt Washington werfen Trump in ihrer am Montag eingereichten Klage vor, das Präsidentenamt in verfassungswidriger Weise für seine geschäftlichen Interessen zu missbrauchen. Nie zuvor in der US-Geschichte habe es einen Präsidenten gegeben, der sich wie Trump weigere, „sich in angemessener Weise von seinen Beteiligungen loszusagen“, erklärte der Generalstaatsanwalt des Hauptstadtbezirks District of Columbia, Karl Racine. Er warf Trump einen „eklatanten“ Verfassungsverstoß vor.

Konkret bezieht sich die Klage unter anderem auf das Trump International Hotel, das bei ausländischen Regierungsmitgliedern große Beliebtheit genießt. Das Luxushotel wird von einem Unternehmen des Trump-Imperiums betrieben. Die Klage verweist auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus dem Nahen Osten und Asien dort mit der Absicht übernachten, sich beim US-Präsidenten einzuschmeicheln. Das Trump International Hotel richte sich im Marketing auch gezielt an die „diplomatische Gemeinde“. Als weitere Beispiele für die angebliche Verquickung von Präsidentenamt und unternehmerischen Interessen nennen die Kläger die Vermietung von Räumlichkeiten im New Yorker Trump Tower an die chinesische Staatsbank ICBC. Ferner heben die Kläger hervor, dass Trump weiterhin finanziell von seinen Immobilienprojekten, Hotels und Golfanlagen im Ausland profitiere.

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