Bundesverfassungsgericht Urteil über Sterbehilfe ohne Peter Müller

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet ohne Verfassungsrichter Peter Müller über die Verfassungsbeschwerden zum Sterbehilfe-Gesetz. Müller habe sich in seiner früheren Funktion als Ministerpräsident des Saarlandes zur Sterbehilfe positioniert, sich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen und „in einer klaren inhaltlichen, das nunmehr anhängige Verfahren unmittelbar betreffenden Art und Weise Stellung bezogen“, hieß es gestern zur Begründung.

Zweifel an der Objektivität eines Richters könnten unter diesen Umständen berechtigt sein. Das Bundesverfassungsgericht muss über das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung entscheiden. Dagegen sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Geplant ist eine Verhandlung noch in diesem Jahr.

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