Ex-Landtagspräsident 22 Monate auf Bewährung für Klaus Meiser

Saarbrücken · Der Ex-Präsident des Saar-Landtags ist in der LSVS-Affäre wegen Untreue zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

 Der frühere LSVS-Präsident Klaus Meiser wurde gestern auch wegen Vorteilsgewährung verurteilt.

Der frühere LSVS-Präsident Klaus Meiser wurde gestern auch wegen Vorteilsgewährung verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Im ersten Prozess um den Finanzskandal beim Landessportverband (LSVS) ist dessen früherer Präsident Klaus Meiser (CDU) gestern wegen Untreue in fünf Fällen und Vorteilsgewährung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafe wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der ehemalige Landtagspräsident einen Betrag von 60 000 Euro an die Staatskasse zahlen. So lautet das Urteil der Wirtschaftskammer des Saarbrücker Landgerichts. Meiser habe seine Amtsstellung missbraucht, sagte Richterin Christiane Schmitt. Soweit er Fehler gemacht habe, übernehme er die Verantwortung, erklärte der frühere Berufspolitiker. Durch den Urteilsspruch droht ihm der Verlust seiner Pensionsansprüche. Meiser bezieht seit Januar eine Altersentschädigung des Landtages sowie ein Ruhegehalt als ehemaliger Minister.

Die Mitangeklagten Karin Nonnweiler und Franz Josef Schumann, die mehrere Jahre dem LSVS-Präsidium angehörten, bekamen wegen Vorteilsgewährung jeweils Geldstrafen von 90 Tagessätzen. Nonnweiler muss 9000 Euro zahlen, der frühere Sparkassen-Präsident Schumann dagegen 22 500 Euro.

Die Angeklagten hatten am ersten Prozesstag in der vergangenen Woche alle Tatvorwürfe eingeräumt – im Rahmen einer Verständigung im Strafverfahren, eines sogenannten Deals. Daraufhin ließ die Staatsanwaltschaft einzelne Anklagepunkte fallen. Verurteilt wurde Meiser nun wegen der Beschäftigung seiner damaligen Lebensgefährtin beim LSVS. Meiser soll weder das Präsidium noch den Personalrat über die Anstellung informiert haben. Die Frau bekam insgesamt 30 000 Euro vom Sportverband. Nach Aussage einer Kriminalbeamtin konnten die Ermittler weder einen Arbeitsvertrag noch Hinweise auf eine konkrete Tätigkeit finden. Zudem bestrafte das Gericht den 64-Jährigen für zwei Essen in Edellokalen in Saarbrücken und München, die er mit einer Kreditkarte des LSVS bezahlte. Auch die Teilfinanzierung zweier Betriebsausflüge des Landtages über den LSVS wertete das Gericht als Untreue.

Ebenso wie Nonnweiler und Schumann befand ihn die Wirtschaftskammer auch der Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 70. Geburtstag von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) für schuldig. Das LSVS-Präsidium hatte sich einverstanden erklärt, die Getränkekosten für die Feier in der Mensa der Sportschule zu übernehmen. Durch das Urteil ist die juristische Aufarbeitung der Finanzaffäre nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen frühere Verantwortliche weiterhin wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue. Sie geht dabei von einem Millionenschaden aus.

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