Pflegeheim Urteil: Ein Nachtpfleger für 60 Heimbewohner zu wenig

Cottbus · In einem Pflegeheim mit 50 bis 60 Bewohnern genügt es nicht, wenn ein einzelner Krankenpfleger die Nachtwache übernimmt. Das urteilte das Verwaltungsgericht Cottbus.

Wie das Gericht am Freitag mitteilte, haben die Richter in einem Eilverfahren über den Bescheid des Landesamtes für Soziales und Versorgung gegen den Betreiber eines Brandenburger Pflegeheims entschieden. Der Heimbetreiber hätte sich laut Bescheid zu festgestellten Mängeln und deren Beseitigung äußern müssen, dagegen aber Widerspruch eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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