Urteil: 3,25 Euro Lohn in der Stunde sind unzulässig
Erfurt. Selbst wenn noch eine kostenlose Wohnung dazu kommt: Ein Stundenlohn von 3,25 Euro ist unzulässiges Lohndumping. Wie das Bundesarbeitsgericht gestern entschied, darf der Lohn den Tariflohn nicht um mehr als ein Drittel unterschreiten. Ein Gartenbaubetrieb in Hamburg muss sich nun auf erhebliche Lohnnachzahlungen einstellen
22.04.2009
, 21:15 Uhr
Erfurt. Selbst wenn noch eine kostenlose Wohnung dazu kommt: Ein Stundenlohn von 3,25 Euro ist unzulässiges Lohndumping. Wie das Bundesarbeitsgericht gestern entschied, darf der Lohn den Tariflohn nicht um mehr als ein Drittel unterschreiten. Ein Gartenbaubetrieb in Hamburg muss sich nun auf erhebliche Lohnnachzahlungen einstellen. (Az: 5 AZR 436/08) afp