Trennungskinder bekommen mehr Unterhalt

Düsseldorf. Die Unterhaltszahlungen für über drei Millionen Scheidungs- und Trennungskinder steigen in diesem Jahr so stark wie noch nie. Die Unterhaltssätze lägen um durchschnittlich 13 Prozent höher als im Vorjahr, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht gestern mit

Düsseldorf. Die Unterhaltszahlungen für über drei Millionen Scheidungs- und Trennungskinder steigen in diesem Jahr so stark wie noch nie. Die Unterhaltssätze lägen um durchschnittlich 13 Prozent höher als im Vorjahr, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht gestern mit. Grund für den kräftigen Zuschlag sind die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegten Erhöhungen der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergeldes. Bundesweite Richtschnur für die Unterhaltsansprüche von Kindern getrenntlebender Eltern ist die "Düsseldorfer Tabelle". Die neuen Sätze gelten rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.

Die bundesweit einheitlichen Sätze richten sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter der Kinder. Der Mindestunterhalt bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1500 Euro liegt nach der neuen Tabelle jetzt zwischen 317 und 488 Euro. Das bedeutet eine Steigerung zwischen 36 und 56 Euro pro Kind. Beträgt das Nettoeinkommen beispielsweise mehr als 3100 Euro, steigen die Unterhaltssätze auf 406 bis 625 Euro. Verdient der Unterhaltspflichtige - meist der Vater - rund 4000 Euro netto, so stehen den getrennt von ihm lebenden Kindern 457 bis 703 Euro zu. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht kritisierte, dass die Erhöhung der Sätze "weder mit der realen Wirtschaftslage und der Lohnentwicklung korreliert noch mit den realen Einkommen der Alimentenzahler". Auch der Selbstbehalt müsse angehoben werden. Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter begrüßte dagegen die Anhebung, forderte aber eine Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro zahlbar aus Steuergeldern für jedes Kind, egal, in welcher Familienform es lebe. Nur so könne Kinderarmut wirksam bekämpft werden.

Bereits im Sommer soll die Tabelle neu konzipiert werden. Bis dahin wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Selbstbehalt und zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder erwartet. dpa

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