Teilerfolg für Kindsmörder Gäfgen

Straßburg. Kindsmörder Magnus Gäfgen hat mit seiner Folterklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt. Die Drohung gegen ihn während eines Polizeiverhörs werteten die Richter als Verstoß gegen das Verbot "unmenschlicher Behandlung"

Straßburg. Kindsmörder Magnus Gäfgen hat mit seiner Folterklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt. Die Drohung gegen ihn während eines Polizeiverhörs werteten die Richter als Verstoß gegen das Verbot "unmenschlicher Behandlung". und Meinung afp

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