Zusatz-Milliarden und Zusatz-Kompetenzen

Am Ende wurde nochmals bis spät in die Nacht hinein gefeilscht. Zwei Jahre hat es gedauert, bis sich Bund und Länder auf den neuen Finanzausgleich verständigt haben: Die Länder bekommen mehr Geld vom Bund, der dafür mehr Gesetzgebungskompetenz. Dazu muss aber das Grundgesetz angepasst werden.

 Wolfgang Schäuble verärgerte die Länder, nach acht Stunden gab es aber doch eine Einigung. Rechts: Heiko Maas. Foto: dpa

Wolfgang Schäuble verärgerte die Länder, nach acht Stunden gab es aber doch eine Einigung. Rechts: Heiko Maas. Foto: dpa

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Wie soll der künftige Finanzausgleich ab dem Jahr 2020 aussehen?

Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Im Ergebnis erfolgt ein Ausgleich der Finanzkraft im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Vor allem der Bund greift "ärmeren" Ländern unter die Arme. Die ostdeutschen und finanzschwachen Länder sollen nicht schlechter gestellt werden, die bisherigen "Geberländer" wie Bayern werden aber deutlich entlastet. Insgesamt zahlt der Bund ab 2020 jährlich 9,524 Milliarden Euro an die Länder.

Wie sieht die Gegenleistung für den Bund aus?

Vereinbart wurde Mitte Oktober auch, Voraussetzungen zu schaffen "für eine Verbesserung der Erledigung der staatlichen Aufgaben in der föderalen Ordnung". Schäuble sowie Union und SPD im Bundestag pochten auf bessere Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte für den Bund. Besonders umstritten ist die neue Bundesgesellschaft für Autobahnen .

Wie sieht hier die künftige Grundgesetz-Regelung aus?

Bisher steht im Grundgesetz : "Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen." Dabei soll es inhaltlich auch bleiben - nur soll es künftig heißen: "Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich." Die Autobahnen stehen also nicht zum Verkauf. Das soll auch für die Bundes-Gesellschaft gelten. Weitere Details werden noch in einem speziellen Gesetz geregelt. Hier dürfte es noch Streit geben - vor allem über die Beteiligung von Investoren und die Vergabe von Bauprojekten auch an private Geldgeber.

Gibt es weitere Zusatz-Kompetenzen für den Bund?

Ja. Der Bund möchte finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen gewähren. Die Länder hatten befürchtet, dass damit das "Kooperationsverbot" im Grundgesetz gelockert wird, das die Hoheit der Länder festschreibt.

Werden auch der Stabilitätsrat gestärkt sowie der Steuervollzug verbessert?

Ja. Der Stabilitätsrat soll ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse von Bund und Ländern überwachen. Beim Steuervollzug sollen bindende Mehrheitsentscheidungen nicht mehr so einfach durch einzelne Länder blockiert werden können.

Wie werden die Hilfen für Bremen und das Saarland geregelt?

Die werden im Grundgesetz verankert. Der Bund zahlt ab 2020 jährlich Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro. Beide Länder sollen dafür "Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft " ergreifen. Details werden per Bundesgesetz geregelt.

Was ist noch offen?

Die Finanzierung des erweiterten Unterhaltsvorschusses etwa - und wann dies in Kraft treten soll. Alleinerziehende Mütter oder Väter sollen von 2017 an besser abgesichert sein, wenn der andere Elternteil Unterhalt für das gemeinsame Kind verweigert.

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