Verfassungsgericht: Die Wahrheit darf gesagt werden

Karlsruhe · Was wahr ist, darf gesagt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Kammerbeschluss das Recht zur Verbreitung richtiger Tatsachenbehauptungen und damit auch die Meinungsfreiheit gestärkt. Die Richter gaben der Klage eines Mannes statt, der zuvor dazu verurteilt worden war, Tatsachenbehauptungen im Internet zu unterlassen.

Er hatte einen Gewerberaum gemietet. Nachdem es zwischen ihm und dem Inhaber der Immobilienfirma zu einem Rechtsstreit gekommen war, berichtete der Mann über den Vorgang auf Internetportalen, auf denen Firmen gesucht und bewertet werden. Der Vermieter verklagte ihn, die Äußerungen zu unterlassen.

Das Verfassungsgericht kritisierte, die Vorinstanzen hätten Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit nicht hinreichend gewürdigt. Die Schwelle zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten werde erst dann überschritten, wenn ein Schaden entstehe, der nicht im Verhältnis zum Recht der Verbreitung der richtigen Tatsachen steht.

Zu den drei verantwortlichen Richtern gehört auch der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort