Urteil: Keine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen für Beamte

Koblenz · Beamten steht einem Gerichtsurteil zufolge keine doppelte Rente aus öffentlichen Kassen zu. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einer gestern veröffentlichten Entscheidung die Klage eines Beamten im Ruhestand ab, der sich gegen die Anrechnung einer gesetzlichen Rentenzahlung auf seine Versorgungsbezüge gewehrt hatte. Anders als bei privaten Betriebsrenten, die nicht angerechnet werden, handele es sich bei der Rentenkasse nicht um eine private Kasse, erklärten die Richter (AZ: 5 K 280/16.KO).

Der Kläger war vor seiner Berufung in das Beamtenverhältnis mehrere Jahre als ausgebildeter Maschinenschlosser versicherungspflichtig beschäftigt.

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