Türkei verweigert Flüchtlingen Ausreise nach Deutschland

Istanbul · Syrische Flüchtlinge sollen im Rahmen des Flüchtlingspakts legal nach Deutschland kommen können. In vielen Fällen untersagt die Türkei aber die Ausreise – obwohl die Flüchtlinge deutsche Visa haben.

Der Traum der syrischen Flüchtlinge ist fast schon Wirklichkeit: Sie sind von der türkischen Migrationsbehörde (DGMM) ausgewählt worden, im Rahmen des Flüchtlingspakts in die EU überzusiedeln. Sie haben die Prüfungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und der Bundesbehörden durchlaufen und Visa für Deutschland bekommen. Die Migranten sind bereits auf einen Flug gebucht, das einzige, was noch fehlt: Die Ausreisegenehmigung der türkischen Behörden. Und die wird ihnen wenige Meter vor dem Ziel verweigert. In mehr als 50 Fällen ist genau das in den vergangenen Wochen geschehen. "Der EU-Türkei-Deal wird von Tag zu Tag fragwürdiger", sagte dazu die

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt .

Beim umstrittenen Flüchtlingspakt wurde am 18. März vereinbart, dass die Türkei Flüchtlinge zurücknimmt, die illegal auf die griechischen Ägäis-Inseln übersetzen. Dafür hat sich die EU unter anderem dazu verpflichtet, für jeden von der Türkei zurückgenommenen Syrer einen anderen Syrer legal aufzunehmen. Die meisten der Flüchtlinge in diesem sogenannten 1:1-Mechanismus kommen nach Deutschland. Bislang siedelten 292 Syrer auf diesem Weg legal in die Bundesrepublik über.

52 weitere erhielten aber nach Angaben des Bundesinnenministeriums die sogenannten "Exit Visa" nicht - und zwar ohne Angabe von Gründen. An der Ausreisegenehmigung aus der Türkei scheiterte also gut jeder siebte Flüchtling, der bereits eine Einreisegenehmigung für Deutschland bekommen hat. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen muss das ein weiteres traumatisches Erlebnis sein.

Der "Spiegel" hatte bereits im vergangenen Monat berichtet, dass die Türkei Fachkräften unter den Flüchtlingen die Ausreise verweigert. UNHCR hat die Türkei dazu aufgerufen, gut ausgebildeten Syrern wie Ingenieuren oder Ärzten nicht die Weiterreise in die EU zu verwehren. Was an Absurdität schwerlich zu überbieten und bislang kaum bekannt ist: DGMM, also dieselbe Behörde, die die Syrer überhaupt erst auf die Ausreiseliste setzt, verhindert die Ausreise in letzter Minute. Schon das Zustandekommen dieser Liste ist intransparent. Das türkische Außenministerium teilte beim Anlaufen des 1:1-Mechanismus nur mit, "Vulnerability Criteria" ("Schutzlosigkeitskriterien") der Vereinten Nationen würden dabei berücksichtigt. DGMM erhält Namen von Flüchtlingen von den Ablegern der Behörde in den Provinzen und erstellt auf dieser Basis die Ausreiseliste. Deutschland und die anderen EU-Staaten haben keinen Einfluss darauf, wer ausgewählt wird - und wissen im Detail auch gar nicht, wie ausgewählt wird.

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