Syrer bekommen nicht automatisch Flüchtlingsstatus

Münster · Syrische Flüchtlinge haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht automatisch Anspruch auf den vollen Flüchtlingsstatus. Das Gericht wies gestern in Münster die Klage eines 48-jährigen Familienvaters aus Aleppo ab, der erreichen wollte, dass ihm statt des subsidiären Schutzes der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt wird (AZ: 14 A 2316/16.A). Die Richter argumentierten, es sei nicht davon auszugehen, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Syrien Verfolgung drohe, nur weil er illegal das Land verlassen hat und sich in Deutschland aufgehalten hat.

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