Schwieriger Spagat

Meinung:

Schwieriger Spagat

Von SZ-Korrespondent Stefan Vetter

Muss der Staat wirklich alles regeln, was sich im Privatleben abspielt? Im konkreten Fall hat das Bundesverfassungsgericht dem "Scheinvater" das Auskunftsbegehren mit dem Hinweis einer fehlenden Rechtsgrundlage in Bezug auf die Mutter verweigert. Die geplante Gesetzesvorlage versucht sich nun im Spagat: Aus "schwerwiegenden Gründen" kann die Mutter die Auskunft verweigern. Das klingt nach einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Setzt sich der Scheinvater doch durch, wird ihm nur ein Regressanspruch für zwei Jahre zugestanden. Warum nicht drei oder vier? Am Ende regelt es womöglich wieder Karlsruhe - indem es das Gesetz verwirft.

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