Muslima klagt gegen Abendgymnasium wegen Gesichtsverschleierung

Osnabrück · Weil sie wegen des Tragens eines gesichtsverhüllenden Schleiers nicht das Abendgymnasium besuchen darf, zieht eine muslimische Frau vor das Osnabrücker Verwaltungsgericht. Die Frau hatte im April eine Zulassung zum Abendgymnasium bekommen.

Die Schule hatte diese Zulassung später aber widerrufen, weil die Schülerin aus religiösen Gründen ihren Nikab, einen Gesichts-Schleier, im Unterricht nicht abnehmen wolle, sagte gestern eine Gerichtssprecherin. Die Muslima sei nur bereit, vor Unterrichtsbeginn vor einer weiblichen Schulmitarbeiterin den Schleier abzunehmen, damit ihre Identität festgestellt werden könne. Im Unterricht aber wolle sie den Nikab tragen.

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