Hessen geht gegen Kopftuch von Rechtsreferendarin vor

Frankfurt aM · . Das hessische Justizministerium hat einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingelegt, die es einer Rechtsreferendarin erlaubt hatte, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienst ein Kopftuch zu tragen. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der Zeitung, es gehe "um eine grundsätzliche Frage, nämlich die weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen". Die Ministerin betonte: "Dies gilt im besonderen Maß im Gerichtssaal. Hier dürfen wir gar nicht erst den Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen lassen." Für die Verfahrensbeteiligten in einer Gerichtsverhandlung sei "diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank eben nicht mehr ohne weiteres zu erkennen", sagte Kühne-Hörmann.

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