Bundestag darf „Whistleblower“ Snowden anhören
Karlsruhe · Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat Anspruch darauf, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorzuladen und persönlich anzuhören. Dies entschied eine Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs (BGH) laut einem gestern veröffentlichten Beschluss. Sie entsprach damit einem Antrag von Linken und Grünen im NSA-Ausschuss.
21.11.2016
, 20:09 Uhr