Bundesamt muss in 15 Monaten über Asylantrag entscheiden

Düsseldorf · Flüchtlinge in Deutschland haben ein Recht darauf, dass ihre Asylanträge innerhalb von 15 Monaten entschieden werden. Das beschloss gestern das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Es gab damit einer Untätigkeitsklage von zwei syrischen Asylbewerbern statt. Die beiden hatten bereits im November 2014 und im April 2015 Asylanträge gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss nun binnen drei Monate klären, ob die Syrer Asyl bekommen.

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