Wegen Kindeswohl Syrer darf Zweitfrau nachholen

Pinneberg · Ein syrischer Flüchtling im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein hat seine Zweitfrau im Interesse der gemeinsamen vier Kinder nachholen dürfen. Der Mann sei bereits mit seiner anderen Frau in Deutschland gewesen, mit der er ebenfalls vier Kinder habe, sagte ein Kreissprecher gestern. Damit die anderen vier Kinder, die auch schon in Deutschland waren, ihre Mutter bei sich haben, sei der Nachzug genehmigt worden.

Es gehe bei Familienzusammenführungen nicht darum, „mehrere Ehefrauen nach Deutschland zu holen, sondern es geht primär um das Wohl der Kinder“, betonte Carstens. Jeder Einzelfall werde genau geprüft. Im Kreis Pinneberg gebe es mindestens zwei solcher Fälle, er gehe aber von einer Dunkelziffer mit wenigen weiteren Fällen aus.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der „Rheinischen Post“, er sei „grundsätzlich skeptisch, was den Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen betrifft“. Das schließe aber nicht völlig aus, dass man im Einzelfall im Sinne des Kindeswohls „auch anders entscheiden“ könne.

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