Marlies Krämer Sulzbacherin zieht für „Kundin“ vor Verfassungsgericht
Sulzbach/Karlsruhe · Der Kampf der Sparkassen-Kundin Marlies Krämer um eine weibliche Ansprache geht in die nächste Runde: Die Kämpferin für Frauenrechte aus Sulzbach hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht.
16.05.2018
, 21:40 Uhr
„Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, sagte sie gestern.
Die 80-Jährige will nicht hinnehmen, dass sie von ihrer Sparkasse in Formularen als „Kunde“, „Kontoinhaber“ oder „Sparer“ angesprochen wird. Der Bundesgerichtshof hat ihre Klage abgewiesen: Die männliche Form könne „geschlechtsblind“ verwendet werden.