Droht neue Zuwanderungswelle Was der Migrationspakt der Uno wirklich bedeutet

Düsseldorf · (bee/red) Das Uno-Dokument umfasst gut 30 Seiten, es ist untergliedert in 54 Punkte, und es formuliert 23 Ziele. Trotzdem ist es in vielen Passagen sehr vage, und das ist politisch heikel. Denn es geht um ein höchst sensibles Thema: Migration.

Der „Globale Pakt für sichere, geordnete und geregelte Migration“ wurde im Juli von 192 der 193 Uno-Mitglieder beschlossen (nur die USA machten nicht mit). Aber nun formiert sich zunehmend Widerstand gegen das Vorgaben.

Gegner des Pakts suggerieren, das UN-Dokument sei ein perfider Masterplan, um künftig eine Masseneinwanderung nach Europa zu organisieren. Es handele sich dabei um eine Verschwörung der globalen Eliten, und es gehe auch in Deutschland darum, durch einen „Bevölkerungsaustausch“ das deutsche Volk auszulöschen. Auf Dutzenden Websites im Dunstkreis rechter und rechtsextremer Bewegungen werden schon seit Wochen Halbwahrheiten und Fehlinformationen über den Pakt in Umlauf gebracht.

Aber worum geht es eigentlich? Der Uno-Pakt ist eine späte Antwort auf die Flüchtlingskrise von 2015. Angesichts von Hunderttausenden, die damals praktisch über Nacht ihre Heimat verließen, wurde klar, dass solche Situationen die Kraft einzelner Staaten bei weitem überfordern und dass dringend mehr internationale Kooperation vonnöten ist. Dabei gibt es für Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte die Genfer Flüchtlingskonvention und das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Der neue Pakt schließt die Lücke für Migranten, die nicht hierunter fallen. Der Pakt will die globale Zusammenarbeit fördern, Migrationsursachen bekämpfen und die Migration insgesamt besser ordnen. Gegen die Strukturen der illegalen Einwanderung, insbesondere den Menschenhandel, soll entschieden vorgegangen werden. Migranten sollen einen besseren Zugang zu verschiedenen Grundrechten erhalten.

Was die Gegner des Pakts auf die Barrikaden treibt, ist wohl vor allem der betont positive Blick des Dokuments auf die Migration. So sollen Migranten mehr Möglichkeiten erhalten, auf legalem Weg in ein anderes Land zu gehen und dort Arbeit zu finden. Besonders in Bereichen, in denen Arbeitskräftemangel herrscht, sollen Zuwanderer bessere Chancen auf einen Job erhalten, ob nun befristet oder unbefristet. Enthalten sind auch konkrete Schritte, etwa günstigere und sicherere Rück­überweisungen von Geld der Migranten in ihr Heimatland. Und für jene, die auf Dauer im Land bleiben, sollen etwa Sozialversicherungsansprüche einfacher übertragen werden können. Allerdings soll all dies durch internationale und bilaterale Kooperationsvereinbarungen geschehen. Davon, dass der Uno-Pakt eine weltweite Personenfreizügigkeit einführen wolle, kann also nicht die Rede sein.

Überhaupt kann jedes Land weiterhin entscheiden, inwieweit es sich für Zuwanderung öffnen will. Der Pakt „wahre die Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten“, heißt es in dem Papier ausdrücklich, es handele sich um einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“. Zwar formuliert der Pakt „Verpflichtungen“, die aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt nationaler Politik und nationalen Rechts stehen. Mit anderen Worten: Jede Regierung kann Zuwanderung auch künftig nach eigenem Ermessen regeln.

Der Uno-Text ist nicht ohne Grund so unverbindlich formuliert. Denn wäre er tatsächlich völkerrechtlich verpflichtend, hätten ihn wohl nur sehr wenige Länder unterzeichnet. Freilich, eine Befürchtung der Pakt-Gegner ist nicht von der Hand zu weisen: So können auch rechtlich nicht verbindliche Verpflichtungen mit der Zeit moralischen und politischen Druck aufbauen. Nicht umsonst vergleichen einige Diplomaten den Migrationspakt mit dem Pariser Klimaabkommen. Kritiker warnen zudem, der Pakt könnte bei Migrationswilligen unrealistische Erwartungen wecken. Dieser Debatte müssen sich die Befürworter stellen.

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