300 Euro Strafe für Moslem, der im Gericht nicht aufstehen wollte

Karlsruhe/Mannheim · () Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlen. Seine Beschwerde gegen den Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht gestern zurück. Sie sei unzulässig, weil nicht ersichtlich sei, inwiefern das Ordnungsgeld in sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit eingegriffen habe.

Der Kenianer war im Oktober 2016 vom Amtsgericht Mannheim unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Seine Weigerung, vor Gericht aufzustehen, hatte er religiös begründet: Er dürfe sich als gläubiger Moslem nur für Allah erheben. Im Laufe des Prozesses war er mehrmals zu spät vor Gericht erschienen. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte schon das Oberlandesgericht Karlsruhe die Beschwerde gegen das Ordnungsgeld oder ersatzweise drei Tage Ordnungshaft zurückgewiesen.

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