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StichwortDer Glücksspiel-Staatsvertrag zwischen den Bundesländern regelt das staatliche Glücksspielmonopol. Der aktuelle Staatsvertrag trat 2008 in Kraft und schließt private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus

StichwortDer Glücksspiel-Staatsvertrag zwischen den Bundesländern regelt das staatliche Glücksspielmonopol. Der aktuelle Staatsvertrag trat 2008 in Kraft und schließt private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus. Der neue Vertrag wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das staatliche Monopol nur aufrecht zu erhalten ist, wenn Spielsucht stärker bekämpft wird.Befürworter des staatlichen Glücksspielmonopols argumentierten, dass Auflagen zum Schutz von Spielern so wirkungsvoller umgesetzt werden könnten. Staatliche Lottogesellschaften verwiesen auch darauf, dass jährlich drei Milliarden Euro für das Gemeinwohl bereitgestellt würden. Dieses Fördervolumen sei bei einer Marktöffnung gefährdet. Private Glücksspielanbieter warfen den Bundesländern dagegen vor, private Vermittler und Lotterie-Einnehmer vom Markt drängen zu wollen. dpa

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