Städten droht Schadenersatz bei Kita-Mangel

Karlsruhe/Leipzig/Saarbrücken · Kommunen, die Kindern keinen Kita-Platz bieten, müssen Eltern den Verdienstausfall zahlen. Das entschied der BGH. Die Saar-Kreise fürchten angesichs der Kita-Versorgung aber keine Klagen.

Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern entschieden. Die verantwortlich Kommune muss demnach zahlen, wenn sie den Mangel an Kita-Plätzen selbst zu verantworten hat - der Ausbau zum Beispiel nicht durch Faktoren wie die Pleite einer Baufirma oder das Fehlen qualifizierter Bewerber für Betreuerstellen behindert wurde. Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig. (Az. III ZR 278/15 u.a.)

Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Nach dem Wortlaut des Gesetzes steht dieser Anspruch allerdings dem Kind und nicht den Eltern zu. Für die BGH-Richter steht aber fest, dass es dem Gesetzgeber auch darum ging, Berufstätige durch bessere Betreuungsangebote zur Familiengründung zu ermutigen. Der Anspruch schützt nach ihrer Auffassung deshalb auch die Interessen der Mütter und Väter.

Die zuständigen Kreise im Saarland befürchten nun allerdings keine Klagen von Eltern. Auch gebe es derzeit hier kein Verfahren. Landkreistag-Geschäftsführer Martin Luckas verwies auf die nach Angaben des Bildungsministeriums gute Ausstattung mit Kita-Plätze für Unter-Dreijährige im Saarland. Außerdem könnten die Kommunen bei fehlenden Kita-Plätzen auch eine Tagesmutter anbieten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erklärte, in Deutschland komme es nur in den Groß- und Uni-Städten zu Engpässen.

Hoher Verdienstausfall

Die Leipziger Frauen hatten kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Trotzdem gingen sie zunächst leer aus und konnten erst Monate später zurück in den Job. Ihrer Ansicht nach muss die Stadt den entgangenen Verdienst ausgleichen - knapp 2200, rund 4500 und etwa 7300 Euro. Das Urteil ist für die Mütter ein wichtiger Etappensieg. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Dresden, muss nun entscheiden, ob die Stadt Leipzig schuld an den Verzögerungen war.

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