Spanien Staatsanwaltschaft will Puigdemont ausliefern

Schleswig/Berlin · Juristisch zieht sich die Schlinge für den katalanischen Separatistenführer zu. Doch vor einer Entscheidung liegt noch ein langer Weg.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein will den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern lassen. Über den Auslieferungsbefehl  muss jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entscheiden. Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft sagte, nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Supremo in Madrid vom 23. März sei man zu dem Ergebnis gelangt, „dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt“.

Puigdemont war am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise auf der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Seitdem ist der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien in der Justizvollzugsanstalt in Neumünster untergebracht. Die spanische Justiz wirft ihm die Veruntreuung öffentlicher Gelder und Rebellion vor. Dafür drohen bis zu 30 Jahre Haft.

Der Politiker war im vergangenen Herbst im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien nach Belgien geflüchtet. Das Amtsgericht Neumünster entschied am 26. März, dass Puigdemont in Festhaltegewahrsam bleibt. Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft betonte gestern: „Zunächst wird Herr Puigdemont in Haft bleiben.“

Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft. Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im deutschen Strafrecht in den Paragrafen 81, 82 des Strafgesetzbuches (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei nicht gefordert. Die Anwälte des 55-Jährigen hatten nach eigenen Angaben bereits am Sonntag juristische Schritte gegen den Auslieferungshaftbefehl eingeleitet.

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) warnte die Bundesregierung in der „Augsburger Allgemeinen“ vor einer Einmischung. „Die deutsche Justiz hat ausschließlich zu prüfen, ob der Haftbefehl zurecht besteht.“ Linken-Parteichef Bernd Riexinger sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Ich fordere die Freilassung von Puigdemont, da kein Straftatbestand vorliegt.“

Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Auslieferungshaftbefehl prüft nun das OLG, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Dafür zieht es die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss. In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist. Sollte dies nach Ansicht des Gerichts zutreffen, befindet abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig über die Auslieferung. Puigdemont könnte dann noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Die Entscheidung des OLG dürfte indes auch Auswirkungen auf einen möglichen Prozess in Spanien haben: Sollte – rein theoretisch – das OLG den Straftatbestand Rebellion als im deutschen Strafrecht für nicht gegeben betrachten und Puigdemont nur wegen Untreue ausliefern, dürfte er in Spanien auch nur deswegen angeklagt werden.

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