Späte Genugtuung für Marpinger Justizopfer

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: 683 Tage saß Norbert Kuß aus Marpingen unschuldig im Gefängnis, weil 2004 eine Gerichtspsychologin ein falsches Gutachten erstellte. Gestern konnte der 74-Jährige, der hier seine Frau Rita im Gerichtssaal innig umarmt, feiern. Das Oberlandesgericht verurteilte die Homburger Gutachterin in zweiter Instanz zur Zahlung von 60 000 Euro Schmerzensgeld. ⇥Foto: Becker&Bredel

 Fast zwei Jahre lang saß der Marpinger Norbert Kuß (hier mit Ehefrau Rita) zu Unrecht im Gefängnis - wegen angeblicher sexueller Übergriffe auf seine Pflegetochter. Am Donnerstag (23.11.2017) hat das Oberlandesgericht im Prozess um Schadenersatz sein Urteil gefällt. Kuß erhält 60.000 Euro Schmerzensgeld. Das Gutachten einer Homburger Psychologin, die als Sachverständige tätig war, war damals für das Urteil ausschlaggebend - und damit für die zweijährige Haftstrafe für Norbert Kuß verantwortlich. Doch nachdem die Beweisaufnahme wieder aufgerollt wurde, hatte ein Obergutachter der Berliner Charité das Ursprungsgutachten einer eingehenden Prüfung unterzogen und groß fahrlässige Fehler nachgewiesen.    Foto: BeckerBredel

Fast zwei Jahre lang saß der Marpinger Norbert Kuß (hier mit Ehefrau Rita) zu Unrecht im Gefängnis - wegen angeblicher sexueller Übergriffe auf seine Pflegetochter. Am Donnerstag (23.11.2017) hat das Oberlandesgericht im Prozess um Schadenersatz sein Urteil gefällt. Kuß erhält 60.000 Euro Schmerzensgeld. Das Gutachten einer Homburger Psychologin, die als Sachverständige tätig war, war damals für das Urteil ausschlaggebend - und damit für die zweijährige Haftstrafe für Norbert Kuß verantwortlich. Doch nachdem die Beweisaufnahme wieder aufgerollt wurde, hatte ein Obergutachter der Berliner Charité das Ursprungsgutachten einer eingehenden Prüfung unterzogen und groß fahrlässige Fehler nachgewiesen. Foto: BeckerBredel

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