Solarium-Verbot für Minderjährige verstößt nicht gegen Verfassung

Karlsruhe. Sonnenstudios bleiben für Minderjährige tabu: Das seit 2009 geltende Solarium-Verbot verstößt nicht gegen das Grundgesetz, befand gestern das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz vor möglicherweise krebserregender UV-Strahlung rechtfertige ein Verbot. Eine 17-Jährige, ihre Eltern und ein Studiobetreiber hatten gegen die Regelung Beschwerde eingelegt

Karlsruhe. Sonnenstudios bleiben für Minderjährige tabu: Das seit 2009 geltende Solarium-Verbot verstößt nicht gegen das Grundgesetz, befand gestern das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz vor möglicherweise krebserregender UV-Strahlung rechtfertige ein Verbot. Eine 17-Jährige, ihre Eltern und ein Studiobetreiber hatten gegen die Regelung Beschwerde eingelegt. red

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