Skandal-Bischof Tebartz-van Elst darf nicht zurück nach Limburg

Rom/Trier · Nach monatelangen scharfen Debatten um Amtsführung und Verschwendung des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst hat der Papst entschieden: Der beurlaubte Bischof darf nicht in sein Amt zurückkehren. Franziskus stützte sich auf den Prüfbericht einer Expertenkommission, der gestern veröffentlicht wurde.

Demnach trägt der 54-jährige Oberhirte maßgeblich Verantwortung für die Versechsfachung der Kosten für den millionenteuren Um- und Ausbau der Bischofsresidenz in Limburg. Er habe kirchliche Vorschriften und Kontrollgremien umgangen und immer wieder Sonderwünsche gehabt. In der Kirche wurde der Entschluss des Papstes mit Erleichterung aufgenommen. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sprach von einer "klugen Entscheidung". > , Meinung

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort