Sieg für den Altkanzler: Gericht verbietet Kohl-Zitate in Bestseller

Köln · Im Rechtsstreit zwischen Helmut Kohl und seinem Ex-Biografen Heribert Schwan um die Verwendung von Zitaten hat der Altkanzler einen Erfolg errungen. Schwan darf einen Großteil von Kohls Äußerungen nicht mehr in seinem Buch veröffentlichen, entschied das Landgericht Köln gestern.

Der Heyne-Verlag darf den Bestseller nach der Entscheidung nun nicht mehr ausliefern.

Kohl wollte 115 Zitate verbieten lassen. Das strittige Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" beruht zum Teil auf Tonbändern, die der Altkanzler 2001 und 2002 für seine Memoiren besprochen hatte. Darin äußert er sich teils drastisch über andere Politiker. Kohls damaliger Ghostwriter Schwan hatte diese Zitate nun eigenmächtig veröffentlicht.

Die Richter sahen darin allerdings einen "rechtswidrigen Verstoß gegen die Vertraulichkeit". Schwan sei als Kohls Ghostwriter zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Entscheidung darüber, was aus den Gesprächen veröffentlicht werden durfte, hätte allein dem Kanzler zugestanden. Damit folgten die Richter in weiten Teilen einem Antrag des Altkanzlers auf eine Einstweilige Verfügung. Von dem am 8. Oktober erschienenen Buch sind bereits 200 000 Exemplare ausgeliefert. Bücher , die bereits in den Buchläden liegen, sind von der Entscheidung nicht betroffen. Sie dürfen noch verkauft werden. Kohls Anwalt Thomas Hermes kündigte auch Schadenersatzforderungen an. Das Buch werde die Verfahrensgegner noch "sehr, sehr teuer zu stehen kommen".

Auch nach dem Streit um das Buch stehen weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Schwan und dem Altkanzler an. Kohl fordert vom ehemaligen Ghostwriter die Herausgabe aller Abschriften und Kopien der Tonbänder mit den Interviews.

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