Einreiseverbot und Konton gesperrt Sanktionen gegen Cousin von Assad bleiben
Luxemburg · Die EU-Sanktionen gegen Rami Machluf, einen Cousin von Syriens Machthaber Baschar al-Assad, sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig. Die Luxemburger Richter bestätigten gestern eine entsprechende Entscheidung einer untergeordneten Instanz.
14.06.2018
, 21:02 Uhr
Dabei geht es unter anderem um das Sperren von Vermögenssperren und Einreiseverbote. Diese wurden 2011 gegen zahlreiche Personen im Assad-Umfeld verhängt, die nach Meinung der EU eine Mitverantwortung an dem Bürgerkrieg in Syrien tragen.