Finanzen Saarland verankert Schuldenbremse im Landesrecht

Saarbrücken · (kir) Die große Koalition will die Schuldenbremse im Landesrecht verankern und dabei Gebrauch von einer Öffnungsklausel im Grundgesetz machen. Demnach soll das Land nach 2020 in Ausnahmefällen weiterhin Kredite aufnehmen dürfen, etwa in einer wirtschaftlichen Rezession oder bei Naturkatastrophen.

Dies ist nur möglich, wenn die Grundlagen dafür im Landesrecht geschaffen werden.

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