Saarbrücken Saar-Ministerium warnt vor Prozessionsspinner
Saarbrücken · Der Eichenprozessionsspinner ist im Saarland weiter auf dem Vormarsch. Wegen der Ausbreitung der giftigen Raupe hat das Umweltministerium jetzt die Handreichung „Der Eichenprozessionsspinner – Gesundheitsgefahr für den Menschen“ neu aufgelegt.
Darin wird über mögliche Risiken wie Hautausschläge bis hin zu Fieber sowie über Schutzmaßnahmen informiert. „Bei starken oder anhaltenden Beschwerden sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden“, rät das Ministerium.
Hautausschläge, Schwellungen und Juckreiz
Im Saarland ist der Eichenprozessionsspinner in diesem Jahr witterungsbedingt besonders stark verbreitet. Im Larvenstadium bilden die Schmetterlingsraupen besondere Brennhaare aus, die das Nesselgift Thaumetopoein beinhalten. Gelangt man mit diesen winzigen Härchen in Berührung, kann es zu allergischen Reaktionen kommen. Zu den Symptomen beim Menschen gehören lokale Hautausschläge mit Schwellungen und Juckreiz. In Ausnahmefällen kann der Kontakt zu Atemwegsreizungen, Schwindel und Fieber sowie zum anaphylaktischen Schock führen.
Abspülen mit viel Wasser
Im Falle eines Kontakts mit den Raupen oder Raupenhaaren empfiehlt es sich, die betroffene Stelle zu waschen und mit Wasser gründlich abzuspülen. Kratzen und reiben sollte stets vermieden werden. Getragene Kleidung bei mindestens 60 Grad Celsius waschen. Bei starken oder anhaltenden Beschwerden sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden.
Gefahr bis Oktober
Der Eichenprozessionsspinner besiedelt hauptsächlich eichenreiche Wälder, kann aber auch an Einzelbäumen, wie etwa an Straßenrändern, in Parks und in Siedlungsgebieten auftreten. Auch die nach der Verpuppung in den Nestern verbliebenen Brennhaare, stellen über mehrere Jahre hinweg eine mögliche Gefahrenquelle dar. Erhöhte Gefahr herrscht insbesondere von Mitte Mai bis Ende Oktober.
Private Eigner in der Pflicht
Dort, wo Menschen und insbesondere Kinder sich längere Zeit aufhalten, ist es ratsam, die Raupen und Raupennester zu beseitigen. Für die Beseitigung des Eichenprozessionsspinners von befallenen Baumbeständen im öffentlichen Raum sind die Kommunen zuständig. Auf privatem Grund liegt die Verantwortung beim jeweiligen Eigentümer. Gespinstnester und Raupen sollten stets von geschultem Fachpersonal beseitigt werden.