Saar-Mediziner bekommt keine Prämie für Masern-Wette

Saarbrücken/Stuttgart · Der skurrile Streit um die Existenz von Masernviren zwischen einem Mediziner aus dem Saarland und einem Impfgegner vom Bodensee ist beendet. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mediziners gegen ein Urteil vom Februar 2016 endgültig abgelehnt, teilte gestern ein Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart mit.

Ausgangspunkt war eine Prämie von 100 000 Euro, die der Impfgegner demjenigen versprochen hatte, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefert, mit der die Existenz des Virus belegt wird. Der Mediziner nahm das Angebot tatsächlich ernst, reichte mehrere Arbeiten und Studien ein - und seine Kontonummer. Während das Landgericht Ravensburg den Impfgegner zur Zahlung seiner "Wettschuld" verpflichtete, kassierte das Oberlandesgericht nun diese Entscheidung. Es habe sich um eine Auslobung gehandelt, und der Auslobende bestimme die Regeln. Reichen ihm die Belege nicht, muss er nicht zahlen, urteilten die Richter.

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