Rüge für den Fiskus Richter verbieten hohe Zinsen auf Steuernachzahlung

München · Der Fiskus hat die Steuerzahler nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs (BFH) seit Jahren mit weit überhöhten Zinsen geschröpft, wenn sie aufgrund einer Neuberechnung nachzahlen mussten. Die Zinshöhe von monatlich 0,5 Prozent der Steuerschuld, basierend auf dem Zinssatz von 1961, sei heute realitätsfern und mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz verfassungswidrig, teilte der Bundesfinanzhof gestern in München mit. Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus NRW geklagt, dessen Einkommenssteuer für das Jahr 2009 das Finanzamt zunächst auf 159 139 Euro festgesetzt hatte. Nach einer Außenprüfung forderte das Finanzamt 2017 eine Nachzahlung von zwei Millionen Euro – plus Nachzahlungszinsen von 240 831 Euro. Der BFH gab dem Ehepaar Recht.

Eine Grundsatzentscheidung steht indes noch aus. Ein anderer BFH-Senat hat jüngst zugunsten des Finanzamts entschieden. Klarheit soll nun das Bundesverfassungsgericht schaffen, das noch vor Jahresende entscheiden soll.

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