Richter stärken Unterhaltsrecht Geschiedener nach langer Ehe

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat den Unterhaltsanspruch von Frauen verbessert, die in der Ehe lange Haushalt und Kindererziehung getragen hatten. In dem Urteil verwies der BGH gestern den Fall einer 58-Jährigen an das Oberlandesgericht Hamm zurück, das ihren Unterhalt nach 23 Jahren Ehe auf wenige Jahre begrenzt hatte

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat den Unterhaltsanspruch von Frauen verbessert, die in der Ehe lange Haushalt und Kindererziehung getragen hatten. In dem Urteil verwies der BGH gestern den Fall einer 58-Jährigen an das Oberlandesgericht Hamm zurück, das ihren Unterhalt nach 23 Jahren Ehe auf wenige Jahre begrenzt hatte. Der BGH stellte klar, dass in Altehen mit einem Alleinverdiener die nacheheliche Solidarität besonders zu beachten sei. Nach dem neuen Scheidungsrecht sollen Geschiedene zwar schnell wieder finanziell eigenständig sein. Das Gesetz verlangt aber eine "Billigkeit". (Az: BGH XII ZR 202/08) dapd

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