Nach Freispruch für Ralf S. Revision gegen „Wehrhahn-Urteil“

Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft glaubt weiter, dass Ralf S. das Bombenattentat verübt hat.

 Im Juli 2000 starb ein ungeborenes Kind bei einem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn. Zehn Menschen wurden verletzt.

Im Juli 2000 starb ein ungeborenes Kind bei einem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn. Zehn Menschen wurden verletzt.

Foto: dpa/Gero Breloer

Der Rechtsstreit über den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Revision gegen das vor einer Woche verkündete Urteil eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am gestrigen Dienstag auf dpa-Anfrage in Düsseldorf bestätigte.

Das Landgericht hatte in dem Indizienprozess im Zweifel für den Angeklagten entschieden und Ralf S. wegen einer „dürftigen Beweislage“ freigesprochen. Damit bleibt das Attentat bis auf Weiteres ungesühnt.

Am 27. Juli 2000 hatte die Detonation einer mit TNT gefüllten Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn zehn ausländische Sprachschüler teils lebensgefährlich verletzt. Durch die Metallsplitter starb ein ungeborenes Baby im Mutterleib. Bei den Opfern handelte es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen Juden.

Das Landgericht habe nun etwa zwei Monate Zeit, das Urteil zu schreiben, erklärte die Sprecherin. Anschließend habe die Staatsanwaltschaft einen Monat, um zu begründen, welche Rechtsfehler aus ihrer Sicht eine Revision erfordern.

Aus Sicht der Anklage hatten belastende Zeugenaussagen und Indizien Ralf S. als Täter überführt. Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück hatte daher lebenslange Haft gefordert.

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